Freihändige Vergabe oder offene Ausschreibung: Was Gemeinden besser wählen
Zwei Wege zum selben Auftrag
Wenn eine Gemeinde eine Strasse sanieren, ein Schulhaus renovieren oder Software für die Verwaltung beschaffen lässt, stehen ihr je nach Auftragswert unterschiedliche Verfahren offen. Die beiden Extreme sind schnell beschrieben: Bei der freihändigen Vergabe wählt die Behörde direkt einen Anbieter, bei der offenen Ausschreibung kann sich jedes interessierte Unternehmen bewerben. Dazwischen liegen das Einladungsverfahren und das selektive Verfahren, doch für den Alltag der meisten Gemeinden lohnt der Blick auf die Pole.
Welche Verfahren zulässig sind, hängt von Schwellenwerten ab, die in kantonalen und interkantonalen Regeln festgelegt sind. Je kleiner der Auftrag, desto mehr Freiheit hat die Vergabestelle. Diese Staffelung ist sinnvoll, denn nicht jede Reparatur am Brunnen braucht ein monatelanges Verfahren. Heikel wird es dort, wo Aufträge knapp unter einem Schwellenwert liegen oder in mehrere kleine Teile zerlegt werden, sodass sie unauffällig bleiben.
In diesem Beitrag stelle ich die beiden Wege nach klaren Kriterien gegenüber und komme am Ende zu einer Empfehlung. Sie gilt für gewöhnliche Gemeindeaufträge, nicht für Notfälle und nicht für Spezialfälle, in denen es tatsächlich nur einen möglichen Anbieter gibt.
Die freihändige Vergabe: schnell und überschaubar
Der grösste Vorteil der freihändigen Vergabe ist das Tempo. Die Gemeinde kennt den Betrieb, hat vielleicht schon gute Erfahrungen gemacht und kann den Auftrag in wenigen Tagen erteilen. Der Aufwand für Verwaltung und Anbieter bleibt gering, was bei kleinen Beträgen durchaus zählt. Lokale Handwerksbetriebe schätzen das, weil sie nicht in ein aufwendiges Dossier investieren müssen, um einen Auftrag von ein paar tausend Franken zu bekommen.
Die Schwächen liegen im fehlenden Vergleich. Ohne Konkurrenzofferten weiss niemand, ob der Preis angemessen ist. Zudem entsteht leicht ein stilles Abhängigkeitsverhältnis: Wer einmal berücksichtigt wurde, wird oft wieder berücksichtigt, und neue Anbieter erfahren gar nicht, dass es etwas zu vergeben gäbe. Für Aussenstehende ist kaum nachvollziehbar, warum gerade dieser Betrieb den Zuschlag erhielt.
Hinzu kommt ein Punkt, der in der Praxis häufig unterschätzt wird: Freihändige Aufträge werden vielerorts nicht oder nur mit grosser Verzögerung veröffentlicht. Wer als Einwohnerin oder Einwohner wissen möchte, wie viel die Gemeinde im vergangenen Jahr ohne Ausschreibung vergeben hat, stösst oft auf Schweigen oder auf Zahlen, die sich nicht überprüfen lassen.
- Stärke: rasche Auftragserteilung bei kleinem Aufwand
- Stärke: Nähe zu lokalen Betrieben
- Schwäche: kein Preisvergleich
- Schwäche: wenig Einblick für die Öffentlichkeit
Die offene Ausschreibung: aufwendig, aber nachvollziehbar
Bei der offenen Ausschreibung wird der Auftrag öffentlich bekannt gemacht, die Kriterien stehen im Voraus fest, und alle Angebote werden nach denselben Massstäben beurteilt. Das erzeugt Wettbewerb, und Wettbewerb drückt in der Regel die Preise oder verbessert das Verhältnis von Leistung und Kosten. Vor allem aber hinterlässt das Verfahren Spuren: Es gibt Unterlagen, Bewertungen und einen begründeten Zuschlag, die sich im Streitfall prüfen lassen.
Die Kehrseite ist der Aufwand. Kleine Gemeinden haben selten eine Fachstelle für Beschaffung, und das Verfassen von Ausschreibungsunterlagen verlangt juristisches und technisches Wissen. Auch für Anbieter ist es mühsam, ein umfangreiches Dossier einzureichen, ohne zu wissen, ob es sich lohnt. Manche kleinen Betriebe verzichten deshalb ganz, was den Wettbewerb wieder einschränkt.
Ein weiteres Risiko liegt in der Gestaltung der Kriterien. Wer den Preis zu stark gewichtet, erhält womöglich billige, aber schlechte Arbeit. Wer Referenzen und Erfahrung zu stark gewichtet, schliesst Neulinge aus. Ein offenes Verfahren ist also kein Garant für Fairness, aber es macht die Entscheide überprüfbar, und das ist der entscheidende Unterschied.
- Stärke: echter Wettbewerb und begründeter Zuschlag
- Stärke: Unterlagen, die sich später prüfen lassen
- Schwäche: hoher Aufwand für Gemeinde und Anbieter
- Schwäche: Kriterien können Kleine benachteiligen
Was Fachleute und Betroffene sagen
In Gesprächen mit Leuten aus Gemeindeverwaltungen höre ich immer wieder dasselbe: Das Verfahren sei nicht das Problem, die Zeit sei es. Wer neben dem Tagesgeschäft eine Ausschreibung vorbereiten muss, greift schneller zur einfachen Lösung. Das ist menschlich verständlich, ändert aber nichts daran, dass dabei Geld der Allgemeinheit ausgegeben wird, ohne dass jemand die Alternativen gesehen hätte.
Ein Handwerker aus einer Bündner Talgemeinde, den ich hier Reto nenne, schilderte mir die andere Seite. Er habe jahrelang freihändige Aufträge erhalten und sei damit zufrieden gewesen. Erst als ein Nachbarbetrieb von einer Ausschreibung erfuhr und mitbot, merkte er, wie wenig er über die Preise der Konkurrenz wusste. Seither rechne er genauer, und die Gemeinde zahle weniger.
Beide Beobachtungen zeigen, dass Transparenz kein Selbstzweck ist. Sie verschafft der Gemeinde Vergleichswerte und gibt Betrieben die Chance, überhaupt mitzubieten. Wo sie fehlt, profitieren eher jene, die schon im Geschäft sind, und nicht unbedingt jene, die am besten oder günstigsten arbeiten würden.
Die Empfehlung: nach Wert und Wiederholung entscheiden
Meine Empfehlung lautet: Für einmalige, kleine Aufträge unterhalb der gesetzlichen Schwellen ist die freihändige Vergabe vertretbar, sofern die Gemeinde mindestens zwei Richtofferten einholt und den Entscheid kurz schriftlich begründet. Das kostet wenig Zeit und schafft die minimale Nachvollziehbarkeit, die öffentliches Geld verdient. Der Aufwand steht dann in einem vernünftigen Verhältnis zum Auftrag.
Sobald ein Auftrag grösser ist oder sich über Jahre wiederholt, sollte die offene Ausschreibung die Regel sein. Wiederkehrende Aufträge, etwa Winterdienst, Reinigung oder Unterhalt, summieren sich zu erheblichen Beträgen, auch wenn jeder einzelne Auftrag klein wirkt. Hier lohnt sich der Aufwand, weil er sich über mehrere Jahre auszahlt und den Markt offen hält.
Ausnahmen bleiben Notfälle und echte Einzelanbieter. Doch auch dann sollte die Gemeinde die Gründe offenlegen. Wer eine Ausnahme beansprucht, schuldet der Öffentlichkeit eine Erklärung, und genau diese Erklärung fehlt heute in vielen Fällen.
- Unter dem Schwellenwert: Richtofferten einholen und Entscheid begründen
- Bei Wiederholung: Aufträge zusammenrechnen und ausschreiben
- Bei Ausnahmen: Gründe öffentlich machen
Was Sie als Einwohnerin oder Einwohner tun können
Sie müssen kein Fachmensch sein, um nachzufragen. Viele Gemeinden veröffentlichen Beschlüsse und Rechnungen, und wer an der Gemeindeversammlung teilnimmt, kann Fragen zur Vergabepraxis stellen. Sinnvoll sind schlichte Fragen: Wie viele Aufträge wurden im letzten Jahr freihändig vergeben, und in welchem Gesamtwert? Gibt es eine interne Regel für Richtofferten? Wo werden Ausschreibungen angekündigt?
Auch das Öffentlichkeitsprinzip kann helfen. In den meisten Kantonen haben Sie ein Recht auf Einsicht in amtliche Dokumente, wozu Vergabeentscheide und Zuschläge in der Regel gehören. Ein knappes, höfliches Gesuch genügt oft, und die Antwort sagt viel darüber, wie offen eine Verwaltung mit ihren Entscheiden umgeht.
Rechnen Sie nicht mit sofortigen Erfolgen. Verwaltungen verändern ihre Gewohnheiten langsam, und viele Verantwortliche handeln in gutem Glauben. Doch wenn mehrere Einwohnerinnen und Einwohner dieselbe Frage stellen, entsteht ein Druck, der meist mehr bewirkt als ein einzelner Brief.
Keines der beiden Verfahren ist per se gut oder schlecht. Die freihändige Vergabe spart Zeit, die offene Ausschreibung schafft Vergleich und Nachvollziehbarkeit. Für kleine, einmalige Aufträge reichen Richtofferten und eine kurze Begründung, bei grossen oder wiederkehrenden Aufträgen sollte die offene Ausschreibung gelten. Entscheidend ist, dass die Gemeinde ihre Wahl erklären kann, denn es geht um Geld, das uns allen gehört.
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