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Freihändige Vergabe oder offene Ausschreibung: Was Gemeinden besser wählen
Artikel Öffentliche Aufträge

Freihändige Vergabe oder offene Ausschreibung: Was Gemeinden besser wählen

Zwei Verfahren, ein Auftrag: Wir stellen die freihändige Vergabe und die offene Ausschreibung nebeneinander, zeigen Stärken und Schwächen und sagen, welche Variante für die Gemeinde überzeugt.

Andrea Caviezel 6 Min. Lesezeit

Zwei Wege zum selben Auftrag

Wenn eine Gemeinde eine Strasse sanieren, ein Schulhaus renovieren oder Software für die Verwaltung beschaffen lässt, stehen ihr je nach Auftragswert unterschiedliche Verfahren offen. Die beiden Extreme sind schnell beschrieben: Bei der freihändigen Vergabe wählt die Behörde direkt einen Anbieter, bei der offenen Ausschreibung kann sich jedes interessierte Unternehmen bewerben. Dazwischen liegen das Einladungsverfahren und das selektive Verfahren, doch für den Alltag der meisten Gemeinden lohnt der Blick auf die Pole.

Welche Verfahren zulässig sind, hängt von Schwellenwerten ab, die in kantonalen und interkantonalen Regeln festgelegt sind. Je kleiner der Auftrag, desto mehr Freiheit hat die Vergabestelle. Diese Staffelung ist sinnvoll, denn nicht jede Reparatur am Brunnen braucht ein monatelanges Verfahren. Heikel wird es dort, wo Aufträge knapp unter einem Schwellenwert liegen oder in mehrere kleine Teile zerlegt werden, sodass sie unauffällig bleiben.

In diesem Beitrag stelle ich die beiden Wege nach klaren Kriterien gegenüber und komme am Ende zu einer Empfehlung. Sie gilt für gewöhnliche Gemeindeaufträge, nicht für Notfälle und nicht für Spezialfälle, in denen es tatsächlich nur einen möglichen Anbieter gibt.

Die freihändige Vergabe: schnell und überschaubar

Die offene Ausschreibung: aufwendig, aber nachvollziehbar

Was Fachleute und Betroffene sagen

In Gesprächen mit Leuten aus Gemeindeverwaltungen höre ich immer wieder dasselbe: Das Verfahren sei nicht das Problem, die Zeit sei es. Wer neben dem Tagesgeschäft eine Ausschreibung vorbereiten muss, greift schneller zur einfachen Lösung. Das ist menschlich verständlich, ändert aber nichts daran, dass dabei Geld der Allgemeinheit ausgegeben wird, ohne dass jemand die Alternativen gesehen hätte.

Ein Handwerker aus einer Bündner Talgemeinde, den ich hier Reto nenne, schilderte mir die andere Seite. Er habe jahrelang freihändige Aufträge erhalten und sei damit zufrieden gewesen. Erst als ein Nachbarbetrieb von einer Ausschreibung erfuhr und mitbot, merkte er, wie wenig er über die Preise der Konkurrenz wusste. Seither rechne er genauer, und die Gemeinde zahle weniger.

Beide Beobachtungen zeigen, dass Transparenz kein Selbstzweck ist. Sie verschafft der Gemeinde Vergleichswerte und gibt Betrieben die Chance, überhaupt mitzubieten. Wo sie fehlt, profitieren eher jene, die schon im Geschäft sind, und nicht unbedingt jene, die am besten oder günstigsten arbeiten würden.

Die Empfehlung: nach Wert und Wiederholung entscheiden

Was Sie als Einwohnerin oder Einwohner tun können

Sie müssen kein Fachmensch sein, um nachzufragen. Viele Gemeinden veröffentlichen Beschlüsse und Rechnungen, und wer an der Gemeindeversammlung teilnimmt, kann Fragen zur Vergabepraxis stellen. Sinnvoll sind schlichte Fragen: Wie viele Aufträge wurden im letzten Jahr freihändig vergeben, und in welchem Gesamtwert? Gibt es eine interne Regel für Richtofferten? Wo werden Ausschreibungen angekündigt?

Auch das Öffentlichkeitsprinzip kann helfen. In den meisten Kantonen haben Sie ein Recht auf Einsicht in amtliche Dokumente, wozu Vergabeentscheide und Zuschläge in der Regel gehören. Ein knappes, höfliches Gesuch genügt oft, und die Antwort sagt viel darüber, wie offen eine Verwaltung mit ihren Entscheiden umgeht.

Rechnen Sie nicht mit sofortigen Erfolgen. Verwaltungen verändern ihre Gewohnheiten langsam, und viele Verantwortliche handeln in gutem Glauben. Doch wenn mehrere Einwohnerinnen und Einwohner dieselbe Frage stellen, entsteht ein Druck, der meist mehr bewirkt als ein einzelner Brief.

Keines der beiden Verfahren ist per se gut oder schlecht. Die freihändige Vergabe spart Zeit, die offene Ausschreibung schafft Vergleich und Nachvollziehbarkeit. Für kleine, einmalige Aufträge reichen Richtofferten und eine kurze Begründung, bei grossen oder wiederkehrenden Aufträgen sollte die offene Ausschreibung gelten. Entscheidend ist, dass die Gemeinde ihre Wahl erklären kann, denn es geht um Geld, das uns allen gehört.

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